Allgemeines Hygienekonzept für die Sporthallen in Oberndorf a. N.
Die Stadtverwaltung hat dieses Konzept wie folgt erstellt:
1. ALLGEMEINES
Das vorliegende Hygienekonzept richtet sich an alle, die die stadteigenen Hallen bestimmungsgemäß benutzen, soweit es sich nicht um Schulveranstaltungen handelt.
Das Hygienekonzept ist von allen Nutzern in den Sporthallen zwingend einzuhalten.
Der sportartenbezogene Hygieneplan ist vom Verein, unter Einhaltung der Vorgaben des jeweiligen Fachverbandes, selbst zu erstellen und muss jederzeit für berechtigte Personen einsehbar sein. Die Nutzer müssen sich über die aktuell geltenden Bestimmungen eigenständig informieren.
Der...